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MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht 
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Na, da werde ich mich doch am kommenden Wochenende auf der Insel mal mit befassen. Mal sehen, ob die mir im Postamt schon was dazu verraten können ...

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Do 27. Feb 2014, 15:04
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
@Michael.. deutsches Kurzzeitkennzeichen = kein Versicherungsschutz

War ich da gemeint? Dann - war das so nicht meine Idee, die hing an der Frage "darf ich mit einem im Land X ordentlich zugelassenen, versicherten, Steuern entrichteten und was auch immer Fzg. innerhalb des Kauflands, durch die Transitländer und dann auch in D bis zum Zielort fahren. In F ist das IMO so, in GB nicht (Versicherung gilt dort, so berichtete man mir, neben dem Besitzer nur für Leute, die irgendein anderes Fzg in GB versichert haben (mykel wird mich ggf. korrigieren)).
Letztlich wirds aber auch an der Frage hängen, ob der Verkäufer einen auch ziehen lässt samt Kennz. auf dem Auto und allen Papieren oder nicht.

Gruß, Michael

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Fr 28. Feb 2014, 21:46
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Bin ich ehrlich. Wie das ganze in GB weiß ich nicht.
Generell ist es so. Kennzeichen D, Wohnsitz D, fahrt ins Ausland über grüne Versicherungskarte versichert.
Fahrzeug im Ausland gekauft, Fahrzeug auf Händler angemeldet. Bedingt, jenachdem wie der Schutz ist. In Deutschland die gesetzliche Mindestdeckung 7,5 Mio € Haftpflicht.
Sofern aber möglich und der Verkaufer sagt. Klar nimm mit. Trägt der Verkäufer das volle Risiko. Versicherung besteht dann nur wenn ein "sonstiger" Fahrer in der Police hinterlegt ist.
Auch hier muss die Versicherungsbestätigung für die fahrt ins Ausland (hier dann D) von der Versicherung gezeichnet werden.
Abmelden dann in Deutschland denke ich eher nicht das das geht. (Bin ich überfragt) hatte noch nie den Fall.

Der einfachste Weg. Kurzzeitkennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen im Land wo gekauft wird..kaufen :-)

Hoffe habe die Frage jetzt richtig interpretiert. :-)

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David
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Mi 16. Apr 2014, 14:40
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Mr. Riffler hat geschrieben:
Der einfachste Weg. Kurzzeitkennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen im Land wo gekauft wird...

In UK gibt es sowas wie Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen (außer für unregistrierte Neuwagen - RIESENAUFWAND) nicht. Dort ist eben grundsätzlich jedes Fahrzeug für sein ganzes Autoleben angemeldet, daher ist das im nationalen Verkehr nicht nötig.
In Italien gibt es das dagegen schon, aber mit gewaltigen Einschränkungen, so muss z.B. die genaue Fahrtroute angegeben werden und die Ösis machen beim Transit manchmal richtig Stress. Dafür rasten die Italiener beim Anblick eines deutschen Kurzzeiters aus und ziehen die Karre ein, das geht dann ggf. bis zur Versteigerung.

Der innereuropäische Warenverkehr (wenn man unsere Schätzchen mal schnöde als "Ware" bezeichnen will) wird so eigentlich massiv behindert, das widerspricht auch geltendem EU-Recht, da heißt es nämlich recht eindeutig, dass für die Überführungsversicherung das Heimatland des Käufers zuständig ist. Was ja auch eine gute Idee aus Brüssel ist. Aber bei uns geben sie dir eben kein Kurzzeitkennzeichen für ein im Ausland stehendes Auto und keiner kümmert sich drum. Warum? Weil ein florierender, privater Gebrauchtwagenmarkt den Interessen der Automobilindustrie zuwider läuft? Wer weiß.

Was eigentlich nötig wäre sind drei Sachen:
1. Ein Europa-einheitliches Verfahren zur kurzfristigen (1 Woche) pauschalen Versicherung/Versteuerung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs, am besten wie beim Mofa-Kennzeichen über eine beliebige lokale Versicherungsagentur. Billiges Plastikschild zum Überkleben inklusive.
2. Anerkennung und wirklich vernünftige Ausgestaltung der Zulassungspapiere aus anderen EU-Staaten - wozu braucht man eigentlich noch sowas wie HSN und TSN, wenn es eine e-Nummer der Betriebserlaubnis gibt?
3. Gegenseitige Anerkennung der Hauptuntersuchungen. Ich frage mich immer wieder, weshalb ich mit einem Auto, das in UK frisch die MoT bekommen hat hier nochmal zum TÜV o.ä. muss, die Kriterien sind schließlich seit 2012 europaweit gleich.

Na ja, bald sind ja Europawahlen, vielleicht sollte man da mal seine lokalen Kandidaten in die Pflicht nehmen ...

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Do 17. Apr 2014, 10:18
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Mykel, du hast da ja schon ein ziemliches know-how. Was für mich immer noch nicht rübergekommen ist: Aus welchen Ländern heraus darf man (wie GB) NICHT ein ordentlich noch auf den Vorbesitzer zugelassenes und versichetes Fzg. fahren/überführen, und warum nicht. Ich frage aus Neugier (bin recht happy mit Maggie)

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Do 17. Apr 2014, 23:34
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Somit bin ich auch schlauer :-)

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David
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Do 24. Apr 2014, 11:18
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Mykel, da hast du einen sehr informativen Leitfaden verfasst, Hut ab :up:

ich habe ihn mit Interesse gelesen und habe eine Frage zum vehicle Check.
Unter den Erklärungen zur Versicherungsabschreibung erklärst du folgendes.
""Cat D ist ein leichter Versicherungsschaden,der spielt hier mal keine Rolle.""

Gilt das "keine Rolle spielen" generell für alle Eintragungen bei Abfragen wenn ein "Cat. D write off "angezeigt wird,
oder gilt dies nur jetzt für Dein Beispiel?

Oder sollte man einem Cat D write off, falls man bei einer Abfrage damit konfrontiert wird auf jeden Fall hinterfragen?

ich habe im Netz leider nur versicherungsfachchinesische englische Erläuterungen hierzu gefunden und keine
aussagekräftige Aussage bisher finden können.

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Klaus
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Fr 16. Mai 2014, 20:44
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Die Versicherungsabschreibungen werden in UK in der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Das drückt den Preis dort enorm, wird hier aber bei der Zulassung nicht übernommen.

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Fr 16. Mai 2014, 23:02
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Es gibt ein Update zum Thema elektronische Tax der DVLA von gestern:

https://www.gov.uk/government/news/vehicle-tax-changes


Mi 23. Jul 2014, 14:59
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Wir haben 2 Fahrzeuge von UK mit Deutschen Kurzzeitkennzeichen rüber geholt, 2 verschiedene Versicherungen und 2 verschiedene Zulassungen.
Beide Versicherungen hatten keine Probleme mit Versicherungsschutz, wir hatten da auch unabhängig von einander auch explizit nachgehakt, es wurde direkt mit der Zentrale abgeklärt und gab keine Probleme.
Bei der Zulassung hatten wir 3 verschiedene Zulassungsbezirke angefragt, bei 3 gar keine Probleme, bei mir die Auskunft war für UK das evtl. die Belgier ein bisschen Stress machen könnten.
In Uk haben wir ca 1200km abgespult, keine Probleme, auch beim Zoll keine Probleme.
Wir werden im Frühjahr den Ritt vermutlich wiederholen. :mrgreen:


Do 8. Jan 2015, 07:20
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Na ja, mit deutschen Kurzzeitkennzeichen ist das eine....

Fernzulassung = unzulässig!

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"Wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Du
untersteuert. Wenn Du ihn nur hörst, hast Du übersteuert."
Walter Röhrl


Do 8. Jan 2015, 10:06
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Nicht nach EU Recht, und das Kurzzeitkennzeichen ist keine Zulassung, dafür musst du TÜV haben und du müsstest "amtlich" in den Papieren stehen.


Do 8. Jan 2015, 13:48
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Hier noch was für die Eingefleischten die mittlerweile verstärkt im Board vertreten sind.

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien und seit kurzem auch mit Dänemark.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Jedoch ist dies nach geltendem EU-Recht unzulässig.

Probleme in der Praxis
Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt.
Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

Achtung - unzulässige Fernzulassung
Unzulässig ist jedoch die Praxis, mit einem roten Kennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann in Italien oder Österreich an einem Kfz/Anhänger anzubringen und das Kfz/Anhänger nach Deutschland zu verbringen. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar und hat hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Kfz/Anhängers zur Folge. In Italien wurde dieses Verbot Anfang 2013 gesetzlich verankert.

Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.

Eigene Anmerkung:
wir hatten die DVLA und das Britische Konsulat angeschrieben, bisher warten wir immer noch auf Antwort.
Weiter hatten ich mehrere Freunde von mir gebeten in UK bei den zuständigen Polizeistationen mal anzuklopfen und zu fragen wie das mit dem Deutschen Kurzzeitkennzeichen gehandhabt wird, hier auch die Antwort das ein Deutsches Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich akzeptiert wird.
Die roten Händler Kennzeichen ist seit einigen Monaten nicht mehr im Ausland erlaubt.


Do 8. Jan 2015, 14:31
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Ich kann leider nicht mehr bearbeiten..
Auf der Zulassungsstelle wurde im PC und auf den Papieren vermerkt von wo nach wohin das Auto überführt werden sollte.
In meinem Fall von Exeter/UK nach Worms/D :mrgreen:


Do 8. Jan 2015, 14:45
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Na, da sind die Leute in Worms auf dem Amt aber deutlich weiter, was das EU Recht angeht. Hier in Viersen haben sie mich schon nach Hause geschickt, weil ich nicht das V5 im Original dabei hatte, obwohl das Fahrzeug bereits in Deutschland stand. Das könne ja jeder behaupten.

Ich frage mich nur was wird, wenn man auch für das Kurzzeitkennzeichen demnächst TÜV braucht, wie die Schwachmaten das ja planen. Ob die dann ne gültige britische MoT anerkennen? Müssten sie eigentlich sowieso, weil die Prüfungen ja mittlerweile auch EU weit einheitlich sind.

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Do 8. Jan 2015, 17:34
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Michael, die Zulassungen in Worms (Rh/Pfalz) und Heppenheim (Hessen) sind auf diesem Stand.
Wenn dem so wäre und die die MOT anerkennen, dann wäre es mit der neuen Regelung amtlich und somit besser, solange du MOT hast.
Aber ich sehe es schon kommen, zukünftig geht es nur sicherlich nur mit Zugfahrzeug und Hänger, wann haben solche Regelungen schon einmal einen wirklichen Vorteil für den einfachen Bürger gebracht.
Deshalb geht es in en nächsten Wochen nochmal rüber :mrgreen:


Do 8. Jan 2015, 20:30
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Hallo Mykel,
da alle Bemühungen meinen TF wieder zum laufen zu bringen gescheitert sind habe ich mich auf die Suche in England gemacht.

Deinen Guide befolgt, alles wunderbar.

Jetzt schickt mir der Besitzer 4 Fotos seines "Logbooks" du hast aber in deiner File 5 Seiten.

Kann das sein, das die eine Seite doppelt ist ? Die sehen ähnlich aus ( Bei dir im Anhang Seite 5 und 2 ).

Also ich hätte somit nur Anhang 2 ( das mit dem Grünen Feld unten )


Fehlt dem Besitzer noch ein Dokument oder sollte ich mit diesen Dokumenten problemlos die Grenzversicherung und Anmeldung hier hinbekommen ?

Mit freundlichen Grüßen

Johnny


Mi 26. Aug 2015, 13:50
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Richtig, die Seite 2 des logbooks ist zwei Mal in der Datei, die Seite 5 des Anhangs ist die Version für einen TF, da stehen mehr Daten drin (u.a. die Typgenehmigungsnummer), was es dem TÜV leichter macht, ein CoC zu erstellen.

Ansonsten reichen die 4 Seiten aus für die Grenzversicherung. Für die Anmeldung brauchst du unbedingt den Kaufvertrag. Wie machst du das mit der Steuer in UK? Ist der Wagen noch versteuert und hat gültige MoT?

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Mi 26. Aug 2015, 18:33
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Danke dir Mykel,

der Besitzer hat mir jetzt eine komplett leserliche Kopie des "Logbook" geschickt.

Das Fahrzeug hat aktuell noch MOT und ist taxed.

Aber laut neuen Gesetz ist es wohl so, dass wenn ein Fahrzeug verkauft wird, sofort durch den neuen Eigentümer neu versteuert werden muss.

( Aber ich denke, bis der Brief an die Behörde in England ankommt, bin ich schon lange über alle Berge )

Das lasse ich aber einfach mal ganz tief in meinem Hinterkopf verschwinden, da ich nicht weiss wie ich das auf die schnelle hinbekomme.

Deine Unterlagen sind genial, habe alles ausgedruckt und auch in der "Aufklärung" des Engländers genutzt.

Ich nutze die englischen Schilder mit der von dir beschriebenen ADAC Grenzversicherung.

Für alle welche diese noch nutzen möchten, lange wird es Sie nichtmehr geben, sagt der ADAC. Man bekommt Sie auch nur noch an wenigen Standorten

Flug, Transfer, Hotel und Fähre sind gebucht. Preis verhandelt und die Vorfreude steigt.

Brauche ich sonst noch etwas was dir spontan einfällt ? Navi ist geladen und aktuell, Pfund sind getauscht zu ordentlichem Kurs und Musik ist gebrannt :)

Ich möchte mich nochmal vielmals für das tolle "How TO" bei dir bedanken.

Ich glaube ohne diese Lektüre hätte ich das Abenteuer nicht gewagt.

Jetzt kann ich dann auch endlich mal wieder mit Ausfahren


Mo 31. Aug 2015, 09:30
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Beitrag Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
Pass einfach auf, dass er dir das V5 komplett mitgibt ohne was abzureißen, du lässt ihm dafür die unterschriebene Exportbestätigung da, die soll er erst am nächsten Tag an die DVLA schicken, dann hast du einen Tag Zeit. Sollte bis Dover reichen. Kaufvertrag und V5 griffbereit haben, falls die dich dort rausziehen. Sobald du auf dem Schiff bist ist alles okay.

Das mit der Grenzversicherung hatte man mir auch schon vor zwei Jahren gesagt, als ich Mrs P erworben hatte. Eventuell machen die ja jetzt ernst. So langsam wird es Zeit, die Geschichte mit den Kurzzeitkennzeichen mal bei der EU durchzudeklinieren. Schließlich gibt es eine Richtlinie, die besagt, dass für die Ausstellung von grenzüberschreitenden Überführungskennzeichen grundsätzlich das Wohnsitzland des Käufers zuständig ist:

SEK(2007) 169 endgültig - EU Amtsblatt C 68 vom 24.3.2007 hat geschrieben:
VERBRINGUNG EINES KRAFTFAHRZEUGS IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT
Ein Kraftfahrzeug kann grundsätzlich nur mit amtlichem Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem muss das Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Es empfiehlt sich für den Halter, als Versicherungsnachweis die „Grüne Karte“ mitzuführen.
Das amtliche Kennzeichen gilt auch als Versicherungsnachweis. So können Kraftfahrzeuge mit einem europäischen amtlichen Kennzeichen innerhalb der EU frei verkehren, ohne dass beim Grenzübertritt kontrolliert wird, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Fahrzeug legal in einen anderen Mitgliedstaat zu überführen: mit einem Händlerkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen.
Kraftfahrzeug mit Händlerkennzeichen
Mit dem Händlerkennzeichen können Kfz-Händler Fahrzeuge kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, ohne dass sie offiziell zugelassen werden müssen. Die meisten Mitgliedstaaten stellen eine Bescheinigung aus, die als Nachweis der Beziehung zwischen dem Kennzeichen und dem Halter dient, oder verlangen vom Inhaber des Kennzeichens, ein Fahrtenbuch zu führen.
Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
Mit der Kurzzeitzulassung kann ein Kraftfahrzeug vorübergehend gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält. Die Freizügigkeit von Kraftfahrzeugen mit Kurzzeitzulassung kann nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, bei Fahrzeugdiebstahl oder bei Ungültigkeit der Zulassungsbescheinigung eingeschränkt werden.
Die Versicherung muss im Bestimmungsland abgeschlossen werden.

Das ist eigentlich klar wie Kloßbrühe, wenn ich ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land hole, das verkehrssicher (Nachweis z.B. über MoT) ist, dann MUSS die deutsche Zulassungsstelle mir bei Vorlage einer europaweit gültigen Versicherung ein Kurzzeitkennzeichen aushändigen. Das ist ja auch keine Zulassung, sondern lediglich eine amtlich beglaubigte Versicherungsbestätigung. Leider wissen das die meisten Zulassungsstellen nicht und verweigern dies.

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Mo 31. Aug 2015, 12:48
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