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HU fällig wenn abgemeldet – was nun? 
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Registriert: So 9. Jan 2011, 09:18
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Wohnort: Schwalmtal (Niederrhein)
Beitrag HU fällig wenn abgemeldet – was nun?
Egal, ob man eine Bastelbude gekauft hat, die erstmal fertig gemacht werden muss, oder ob das eigene Fahrzeug schon seit Monaten oder gar Jahren unbenutzt in der Garage/Halle/Scheune steht … nu ist die Gurke abgemeldet und die letzte Hauptuntersuchung Jahre her. Soll aber jetzt wieder auf die Straße, die Zulassung will aber einen Bericht von TÜV, Dekra, KÜS oder whoever sehen.

In diese Situation kommen wohl viele mal, daher hier eine kurze Anleitung, wie man das kostengünstig löst. 8-)

Die meisten werden denken, nun, da hole ich mir für den TÜV ein Kurzzeitkennzeichen und fahre dann später zur Anmeldung. Aber: Mit Versicherung, Gebühren und Schildern kostet so ’ne Kurzzeitgeschichte schon mal 60 Euro; Knete, die man m.E. besser in Teile für den MG investiert. :up: Da kriegt man ja immerhin schon ’nen kompletten Kopfdichtungssatz oder ein Zahnriemenkit für! :shock:

Also einfach mal in die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) schauen und staunen! In §10 Absatz 4 heißt es:
Der Gesetzgeber hat geschrieben:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Interessant! Ich darf also mit abgemeldetem Fahrzeug (nichts anderes bedeutet ja ein „umgestempeltes Kennzeichen“) zur Prüfstelle fahren. Diese muss sich in meinem oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk befinden (das ist in Meck-Pomm z.B. mittlerweile fast das ganze Bundesland :lol: ) und die Fahrt muss auf direktem Wege durchgeführt werden. Die Voraussetzungen sind:

1. eine Haftpflichtversicherung, die Fahrten mit umgestempelten Kennzeichen ausdrücklich einschließt
Beim Abschluss der Versicherung unbedingt danach fragen, bei meiner DEVK ist das standardmäßig immer so. Das steht dann in der Zulassungsstelle in der Abfragemaske für die eVB auch drin. Auf der eVB-Bescheinigung allerdings nicht, also hab ich mir von der Versicherung das Heftchen mit den AGB mitgenommen, da gibt es einen Absatz dazu. Damit man in ’ner Kontrolle dem Beamten was unter die Nase reiben kann.

2. ein zugeteiltes Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein
Bei einem abgemeldeten Auto, dessen Kennzeichen nicht auf ein anderes übertragen wurde, ist das einfach, das „zugeteilte Kennzeichen“ sind die alten, entstempelten Schilder. Da reichen dann in der Regel auch die alten Papiere und der o.g. Versicherungsnachweis zum Fahren.
Schwieriger wird es bei einem Wagen, den man gerade erst gekauft hat und der nie auf einen selbst zugelassen war, oder wenn die Kennzeichenzuteilung abgelaufen ist (nach mehr als einem Jahr). In dem Fall heißt es, ab zur Zulassungsstelle, Versicherungsunterlagen und Fahrzeugpapiere mitnehmen und die Vorabzuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Viele Mitarbeiter in den Zulassungsstellen kennen das Verfahren nicht, dann einfach mal Chefin oder Chef holen lassen. Man bekommt dann einen entsprechenden Zettel („Bescheinigung über die Vorabzuteilung eines Kennzeichens“ oder einfach „Vorführschein“ genannt), der als Nachweis der Zuteilung dient. Wichtig: Eine Wunschkennzeichenreservierung reicht nicht! Mit dem Zettel dann zum Schilderfritzen und das (bereits endgültige) Kennzeichen prägen lassen und anbringen. Gültig sind die Teile zwischen 7 und 14 Tagen, je nach Landkreis.

So kann man dan entspannt zur HU fahren, hoffentlich bestehen :mrgreen: , den Wagen mit dem Bericht dann am nächsten Tag ordentlich zulassen und die Plaketten auf die Schilder kleben lassen. Zumindest bei mir in Viersen hat das Verfahren nichts extra gekostet. Das ist Bestandteil der Zulassung, die dann normal zum üblichen Kurs abgerechnet wird.

À propos Schilder: Auf jeden Fall ein korrektes Blechschild verwenden :!: , das dann auch ordnungsgemäß an den Kennzeichenhaltern angebracht ist. Hinter die Scheibe klemmen ist vorschriftswidrig, und das sollte man vermeiden, wenn man eh schon unter „besonderen Bedingungen“ unterwegs ist. Selbstgebastelte Pappschilder o.ä. sind grundsätzlich verboten, da sie streng genommen den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. 8-)

_________________
MGF VVC, Flame Red, LHD, 4.4.1997
TF 135 Monogram Spectre, RHD, 18.6.2004
ZR 160 3-Türer, Solar Red, LPG, LHD, 21.8.2001
Midget Mk3 RWA, Blaze Red, LHD, 12/1972


Di 27. Mär 2018, 10:14
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Beitrag Re: HU fällig wenn abgemeldet – was nun?
:up:


Di 27. Mär 2018, 15:38
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Registriert: So 29. Jun 2014, 08:29
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Beitrag Re: HU fällig wenn abgemeldet – was nun?
:up: indeed

Wäre was zum anpinnen... Oder für ne How-To-Ecke :ugeek:

_________________
Beste Grüße,

Christian

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MGF 1.8i VVC MKI ('96) BRG (HAM) - Montag 7. Oktober 1996
MGF 1.8i MPI MKI ('98) BRG (HFF) - Donnerstag 29. Oktober 1998
MG TF 135 Spark ('04) XPower Grey (LEF) - Mittwoch 20. Oktober 2004


Di 27. Mär 2018, 18:31
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Registriert: Fr 31. Mai 2013, 02:11
Beiträge: 805
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Beitrag Re: HU fällig wenn abgemeldet – was nun?
Danke für die Erläuterungen. Ich stehe gerade genau vor diesem Problem, da es Montag vor einer Woche einem Treckerfahrer mit Anhänger gefallen hat, mir beim Überholen in die rechte Seite zu brettern. Das Auto ist Schrott (=wirtschaftlicher Totalschaden), und die als Nachfolger angedachten Vehikel haben teilweise keinen TÜV und sind alle ein ganzes Stück weg und abgemeldet. Das wird sicher noch lustig und wohl leider nicht mehr vor Ostern zu erledigen. :(

_________________
Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.


Mi 28. Mär 2018, 15:53
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Registriert: Sa 15. Sep 2018, 22:42
Beiträge: 38
Beitrag Re: HU fällig wenn abgemeldet – was nun?
Auch mir ist vorige Woche jemand ins Auto reingefahren. Ebenfalls wirtschaftlicher Totalschaden!
Nun stehe ich auch vor dem Problem, wie ich eventuelle Ersatzteilspendefahrzeuge ohne TÜV und Zulassung günstig nach Hause bekomme.
Teilweise sind es Entfernungen von ca. 300 km.
Ich bin zwar im ADAC, aber ich denke, das ich die nicht zu fragen brauche, ob sie mir einen gerade gekauften, nicht zugelassenen Wagen nach
Hause bringen.
Welche Möglichkeiten gibt es noch?


Di 16. Jun 2020, 19:39
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Beitrag Re: HU fällig wenn abgemeldet – was nun?
Sowas machst du entweder selbst via trailer oder du beauftragst nen Pic Up Transporter, geht ne Weile aber kommt irgendwann an.

Falls dein Organspender selber noch funktioniert und fahren kann aber eben kein Tüv hat, wäre noch die Option einer roten Nummer aber da muss man erst mal jemand kennen der einem so ein Ding auch verleiht.

Wir trailern im normalfall.

Grüße,

Markus.

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"Woher soll ich wissen was ich denke bevor ich höre was ich sage?" - Marilyn Monroe

Mein F musste leider nem TF weichen.


Di 16. Jun 2020, 21:32
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Registriert: Sa 15. Sep 2018, 22:42
Beiträge: 38
Beitrag Re: HU fällig wenn abgemeldet – was nun?
Was ist ein "Pic Up Transporter"? Davon habe ich noch nie gehört.


Di 16. Jun 2020, 22:15
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