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MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht
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Seite 3 von 3

Autor:  Mykel [ Mo 31. Aug 2015, 13:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Es tut sich was.

Siehe Artikel 6 (Seite 19-20) in dem verlinkten PDF-Dokument.

Das wäre ja nicht schlecht ...

Autor:  JohnnyBlue [ Mo 31. Aug 2015, 19:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Das wäre doch mal was, falls ich auf irgendwelche Eigenheiten stosse, werde ich diese hier natürlich gerne teilen.

Eine Veränderung wäre toll, da aktuell auch schon die Heranholung eines Teilespenders für meinen "Johnny" geplant wird.

Aktuell habe ich ein paar Exemplare im Bereich 400-600 Pfund im Auge, das klappt dann aber erst Anfang - Mitte Oktober.

Eine Änderung der Gesetzeslage ist dringend nötig, da nachweislich sowohl wir deutschen als auch Engländer nicht wissen wie wir die Fahrzeuge hier rüber bringen sollen.

Mykel, ich dachte mir, erstmal zu versuchen die Umstellung der Scheinwerfer durch den Verstellhebel vorzunehmen und noch keine zu kaufen, was hältst du davon ?

Hast du Erfahrungen in dem Bereich oder hast du immer neue Scheinwerfer gekauft ?

Die Zwei Schrotthändler auf dem Weg nach Dover haben keine EU Scheinwerfer mehr, da Sie beide von einander unabhängig gesagt haben man könne diese durch einen Hebel am Scheinwerfer umstellen.

Grüße Thomas

Autor:  xpower [ Mo 31. Aug 2015, 20:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Vergiss das mit dem Hebel bei den Scheinwerfern
Wenn du einen ordentlichen Prüfer hast lässt der dich abtreten
Das Leuchtbild wird nur beschnitten und nicht umgestellt wenn man den Hebel betätigt

Autor:  Mykel [ Mo 31. Aug 2015, 21:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Bau doch für die Abnahme die von deinem Cool Blue ein, danach die UK Leuchten wieder zurückbauen und abblenden, bis du welche in LHD findest.

Autor:  Michael N. [ Fr 7. Sep 2018, 18:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Hi,
kann man eigentlich, wenn das englische Kennzeichen bekannt ist, irgendwas an Historie über ein Fahrzeug herausbekommen, so z.B. über die MOT etc. ?. Ist jetzt kein F oder TF ;) .
Ich meine ich hätte da mal was gelesen.

Autor:  Michael N. [ Fr 7. Sep 2018, 18:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Hab die Adresse gefunden, da läßt sich Tax und MOT abrufen : https://www.gov.uk/check-vehicle-tax

Autor:  that_mgtflife [ Di 23. Okt 2018, 08:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Ich möchte mein TF aus UK in Deutschland bringen. Ich habe geprüft, dass der Transporter zu teuer ist.
So wahrscheinlich ich muss das Fahrzeug selbst nach Deutschland fahren.

Ich habe einige Fragen:
- Muss der TF gültige MOT und Steuer haben?
- Wie kauft man Kurzzeitkennzeichen? Nur durch ADAC?
- Brauche ich noch eine trennende Kfz-Versicherung wenn ich Kurzzeitkennzeichen habe?

Ich bin noch ziemlich neu in Deutschland und hoffenlich die erfahreneren Leute könnten mir beraten. Vielen Dank!

Wil

Autor:  c.steffan [ Di 23. Okt 2018, 09:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Also, ich hab mein Kurzzeitkennzeichen damals nicht beim ADAC geholt, sondern unter
https://www.kurzzeit-evb.de/
bestellt. Hat super funktioniert.
Allerdings steht da was von gültiger HU; die hatte ich nicht, kam ja aus UK, das gute Stück.
Vielleicht mal dort nachfragen.
Steuer brauchte ich nicht.
Gruß
Christof

Autor:  Mykel [ Di 23. Okt 2018, 10:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Hi Wil,

please allow me to answer your in English, as it’s your native language.

Since paper tax discs were abolished in the UK, exporting a vehicle on its own wheels has become a bit more complicated. Whenever a car is either sold or SORN’d, this usually means it immediately runs out of road tax. With all the CCTV and ANR cameras present, the authorities will easily detect an untaxed car which may lead to problems, especially at the customs checks at ferry or tunnel ports.

As you wrote it’s your own car we are talking about, I suppose you have a V5 in your name and are a UK resident or citizen. So the easiest way to do it would be to get the TF taxed and insured with you as named driver (MOT’d if necessary) and then drive it over here on the UK registration. This would also be a personal export, so all you’d have to do is to fill in the slip #4 of the V5 (notification of permanent export) and send it to DVLA in Swansea. You will then get a tax refund.

In Germany, you will need to get a new “Hauptuntersuchung” (MOT test) and a data sheet, both can be obtained from any TÜV station. Please make sure to change the headlights for LHD ones before going there. Then take all the TÜV papers, your V5 and the UK licence plates to your local registration office in Germany, and have German papers and plates issued for your TF.

hth
Mykel

Autor:  that_mgtflife [ Di 23. Okt 2018, 14:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Edit: no need to use *Zitat*(quote everything) , just key on *Antworten* (answer, @ the bottom of the screen)

Vielen Dank Mykel für deine erklärung. Das V5 Dokument meines TFs jedoch steht nicht mehr unter meinem Namen.

As I have left the UK some months ago, I transferred ownership to a friend of mine still residing in the UK. So, I suppose he will need to send the export part to the DVLA and I will keep the V5C/2 (green slip) as normal. What would be the best course of action in this case to legally drive the car to Germany?

Autor:  that_mgtflife [ Di 23. Okt 2018, 14:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

c.steffan hat geschrieben:
Also, ich hab mein Kurzzeitkennzeichen damals nicht beim ADAC geholt, sondern unter
https://www.kurzzeit-evb.de/
bestellt. Hat super funktioniert.
Allerdings steht da was von gültiger HU; die hatte ich nicht, kam ja aus UK, das gute Stück.
Vielleicht mal dort nachfragen.
Steuer brauchte ich nicht.
Gruß
Christof


Danke Christof, sonst hätte ich sofort eine ADAC-Mitgliedschaft gekauft... :lol:
Ich soll mehr Recherchieren machen.

Autor:  Mykel [ Di 23. Okt 2018, 16:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

that_mgtflife hat geschrieben:
As I have left the UK some months ago, I transferred ownership to a friend of mine still residing in the UK. So, I suppose he will need to send the export part to the DVLA and I will keep the V5C/2 (green slip) as normal. What would be the best course of action in this case to legally drive the car to Germany?

Ah, I see! In that case it should be easy, assuming your friend still has licenced the car and MOT/tax are valid.

As you’re not the legal owner any more, this would not be a personal export, but an international sale. No problem at all, provided the following precautions are taken:

First, DO NOT remove or tear off anything from the V5, you will need it as a complete document for registration in Germany.

Next, make sure that you can be a named driver on your friend’s insurance. You can then drive the car from the UK to Germany without any problems.

In my (somewhat outdated) pdf file (linked in the first post of this thread) you will find a blank sales contract and the necessary notification of export for DVLA. The former is essential for the reg office here in Germany, when you are not the registered owner in the V5. This is proof of legal transfer of ownership. The latter is needed to terminate UK registration for your friend.

Once the car is in Germany, simply follow the steps described in the pdf file.

Another thing: You CANNOT use German temporary plates for importing a vehicle from abroad. First, a valid German Hauptuntersuchung is required to obtain them in the first place. Second, the authorities won’t issue them if you can’t prove the car’s already in Germany. To put the icing on the cake, especially the Dutch authorities are known to impound cars driving through the Netherlands on German temps, should that be part of your route.

Last advice: Get the whole process done before the Brexit shit finally hits the fan end of March, as nobody knows how any kind of “deal” (in the worst case: none at all) will affect a private car import from the UK. As long as it’s from an EU country, there are no taxes, duties or whatever to pay, this might be very different once the UK has left the bloc.

Autor:  Joezapp [ Mi 24. Okt 2018, 15:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Der "Es tut sich was"-Link funzt nicht... :?

Autor:  Dieter [ Fr 22. Jan 2021, 01:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

braucht es wohl teilweise auch nicht:

Seit Brexit gilt schon mal das hier:
xpower hat geschrieben:
Sehr geehrter Herr... .

wenn Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat wie Großbritannien einführen möchten, muss die Ware zur Abfertigung in den freien Verkehr der EU angemeldet werden und es sind eventuell Zölle und Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Einfuhrabgaben werden mit Überschreiten der EU-Grenze fällig.

1. Zollanmeldung
Nach Ankunft an der Grenze der Europäischen Union (EU) z. B. in Hamburg ist die Zollstelle über die Ankunft des Kraftfahrzeuges zu informieren und eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr müssen Sie bzw. Ihr Vertreter (z.B. Spedition) abgeben.

Sie benötigen für die Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr den Teilsatz 0737 des Einheitspapiers (bei mehreren Warenpositionen bzw. verschiedenen Waren ggf. ergänzt um den Vordruck 0738).

Die genannten Formulare des Einheitspapiers sowie ggf. weitere benötigte Vordrucke können über den Fachhandel, teilweise auch über Industrie- und Handelskammern, bezogen werden.

In der Bundesrepublik Deutschland kann die schriftliche Zollanmeldung auch als Internetzollanmeldung an die Zollbehörden übermittelt werden. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Unternehmen die Möglichkeit, per Internet, d.h. von jedem beliebigen Ort aus das Portal für die Internetzollanmeldungen aufzurufen, die Anmeldung am PC auszufüllen und per Internet an die zuständige Zollstelle zu senden. Der Ausdruck muss allerdings noch unterschrieben und bei der Zollstelle abgeben werden, da die Voraussetzungen für eine Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung (z.B. durch eine elektronische Signatur) hier nicht gegeben sind.

Zusammen mit der Zollanmeldung müssen auch alle sonst erforderlichen Dokumente vorgelegt werden:

1 Rechnung (zweifach)
2. sonstige Unterlagen (Frachtbrief, Zertifikate, Gutachten, Fahrzeugpapiere, etc.)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Formular 0060)
4. Steueranmeldung für die Kfz-Steuer (Formular 3820)


Diese Überführung in den freien Verkehr besteht im Wesentlichen aus den Abschnitten Abgabe einer Zollanmeldung durch den Wirtschaftsbeteiligten (Anmelder, Vertreter, Fiskalvertreter), Annahme dieser Zollanmeldung durch die Zollstelle, Überprüfung der Papiere und der Waren (Beschau), Fertigung eines sogenannten Zollbefundes durch die Zollstelle sowie Berechnung der Einfuhrabgaben. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren überlassen. Erst jetzt endet die zollamtliche Überwachung und der Wirtschaftsbeteiligte kann über die Waren, die nun den Status von Gemeinschaftswaren besitzen, frei verfügen.

Da, wie Sie sehen, so eine Abfertigung zum freien Verkehr sich für einen Laien sehr schwierig gestaltet, können Sie auch eine Spedition beauftragen, die die Abfertigung in Ihrem Auftrag ausführt bzw. die Zollanmeldung für Sie ausfertigt. Die Kosten usw., die für die Zollanmeldung entstehen, müssen Sie aber vor Ort bei der Spedition erfragen. Darüber kann Ihnen der Zoll keine Auskunft erteilen.

2. Berechnung der Einfuhrabgaben

Der Warenwert des Kraftfahrzeuges ist Grundlage der Berechnung bei der Einfuhr.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen bzw. durchführen.

Weitere Information finden Sie unter dem folgenden Link:
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

Oldtimer fallen unter die Codenummer 9705 0000 903. Hier entstehen Einfuhrabgaben in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer (lt. Tarif zollfrei).

Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

A) Berechnung Zollwert

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto , Versicherung usw.)
= Zollwert


B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert = Einfuhrumsatzsteuerwert x 7 %

= zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

Betrag aus B) = Gesamtabgaben

*Anmerkungen zur Codenummer 9705 0000 903

Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert,

a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;

b) mindestens 30 Jahre alt sind;

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
- Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Fazit:

Fällt das Kraftfahrzeug unter die o. g. Codenummer, sind Einfuhrabgaben aus Großbritannien in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Bitte melden Sie das Kraftfahrzeug in schriftlicher Form an. Für die Zollanmeldung ist der vorgeschriebene EU-einheitliche Vordruck - das Einheitspapier - zu verwenden. Wenn Sie das Kraftfahrzeug in die EU einführen möchten, ist eine Zollanmeldung nach dem Verbringen des Kraftfahrzeuges in das Zollgebiet der Gemeinschaft also nach Überschreiten der Grenze am zuständigen Zollamt abzugeben (sowie Vordruck 0060 und 3820).

Unter folgendem Link finden Sie die deutschen Zollstellen: http://www.zoll.de/DE/Service/Dienstste ... _node.html



Die Verzollung erfolgt üblicherweise an der ersten Eingangszollstelle der EU. Sollte der Transport aus Großbritannien auf dem Landweg erfolgen, so gelten die jeweiligen nationalen Formvorschriften bei der Umsetzung des EU-Rechts (z.B. Frankreichs).
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Zollverwaltung.
Die Einfuhrumsatzsteuer würde in diesem Fall aufgrund des z.B. französischen Steuersatzes erhoben werden.


Es gibt auch die Möglichkeiten, die Ware von der EU-Außengrenze mit einem Versandpapier T 1 (Sicherheit muss hinterlegt werden), zu transportieren. Die Abfertigung zum freien Verkehr würde dann statt nach Überschreiten der Grenze der EU am zuständigen Zollamt in Deutschland erfolgen.


Weitere Informationen zum Versandverfahren T1 finden Sie unter folgendem Link:
zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Versandverfahren/versandverfahren_node.html

Über eventuelle Formalitäten bei der Eröffnung des Versandverfahrens an der EU-Außengrenze wenden Sie sich bitte an die dortige Zollverwaltung.

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Zollverwaltungen innerhalb der EU (Bitte Land eingeben):
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... sp?Lang=en


Über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen kann Ihnen die Deutsche Zollverwaltung keinerlei Auskünfte erteilen. Bitte konsultieren Sie Ihre Zulassungsstelle vor Ort.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassungsstelle


Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Wünsche-Szesny

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: http://www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr

Autor:  Mykel [ Sa 23. Jan 2021, 15:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

Das war’s dann wohl mit interessanten Gebrauchten aus UK.

Die können mich jetzt alle mal am A**** mit ihrem Scheiß-Brexit.

Bin ernsthaft am überlegen, ob ich meine MGCC UK Mitgliedschaft dieses Jahr verlängere …

Autor:  speedsgood [ Mo 25. Jan 2021, 18:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: MGF und TF aus UK - so wird’s gemacht

In diesem Zusammenhang sei dieser Bericht empfohlen...

https://www.ardmediathek.de/wdr/video/d ... mM4MmZmYw/

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