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Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden? 
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Registriert: Di 4. Jan 2011, 15:22
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Beitrag Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden mit MG TF?

Hat jemand schon mal das von der gegnerischen Versicherung eingefordert?

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Fr 3. Jun 2016, 10:07
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Registriert: Mi 17. Dez 2008, 21:41
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Japp, als meiner 2005 zu Klump gefahren wurde hat die gegnerische Versicherung gezahlt. Bis zur Instandsetzung. Die sich gezogen hat. Teile waren knapp, der Lackierer krank.
Lief damals aber alles direkt über die Werkstatt, ich meine die hatten 35€ oder 40€ pro Tag aufgerufen... Müsste ich im Zweifelsfall aber mal suchen, irgendwo habe ich ggf. noch Unterlagen liegen.

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Fr 3. Jun 2016, 10:24
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Registriert: Mi 17. Dez 2008, 21:32
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Hallo Mike,

gerade mal nachgeschaut. Im August 2010 machte ich ebenfalls einen Nutzungsauffall geltend.
Damals wurden 42,02 Euro pro Tag abgerechnet, dürfte heute vermutlich einen Tick höher ausfallen.

Bei der Abrechnung wurden noch 20 Euro Auslagenpauschale berücksichtigt. Wenn man höhere Auslagen hatte, muss man diese explizit nachweisen.

Nachtrag:
sicherlich kann Dir Deine Versicherung den aktuelle Satz nennen, und wenn ich mich richtig erinnere gibt es von Schwacke eine Nutzungsausfall-Tabelle/Liste. Falls Du oder ein jemand aus dem Board Zugriff darauf hat.

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Gruss
Andreas TF160

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Fr 3. Jun 2016, 12:10
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Dabei aber auch die Zweitwagenregelung beachten!

Verkehrsrecht-Rechtsanwalt hat geschrieben:
Kein Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn Zweitwagen vorhanden ist

Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, kann der Eigentümer von dem Unfallverursacher (bzw. dessen Versicherung) grundsätzlich einen Nutzungsausfall verlangen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn ihm ein Zweitfahrzeug zur Verfügung steht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg wies daher in einem entsprechenden Fall die Klage eines Pkw-Fahrers ab, dessen BMW M3 bei einem Unfall beschädigt worden war. Die geringe Laufleistung (33.000 km in 11 Jahren) und die Saisonzulassung würden darauf schließen lassen, dass der BMW M3 nur gelegentlich und nicht gleichzeitig mit dem anderen Pkw des Geschädigten genutzt werde. Diesem stünde daher der andere Pkw als Überbrückungsfahrzeug zur Verfügung. Er könne insofern keinen Nutzungsausfall geltend machen, da er in seiner Mobilität nicht eingeschränkt sei.

Hinweis: Der Geschädigte kann gleichwohl Nutzungsausfall beanspruchen, wenn er ausnahmsweise auf den Zweitwagen nicht zurückgreifen könnte. Das ist z.B. bei einer regelmäßigen Nutzung durch andere Familienangehörige der Fall.


(Quelle)

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Fr 3. Jun 2016, 13:27
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Registriert: Mi 17. Dez 2008, 21:32
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
noch zur Ergänzung:

die 42,02 Euro waren netto, wären dann brutto 50 Euro/Tag gewesen.

Wie Mykel schon erwähnte, es gibt etliche Urteile zu Mietwagen und Nutzungsausfallpauschalen.
Überlegung: wenn kein Familienangehöriger damit fahren kann ( z.B. der hat eigenen Wagen ), wäre dann auch eine aktuelle Reparatur des Zweitwagens in Eigenregie denkbar ? :angel: ;) Auch Zweitwagen können Defekte haben, und bis Ersatzteile von der Insel eintreffen...

Bei älteren Fahrzeugen kann die Versicherung unter Umständen die Nutzungsausfallpauschale eine ( oder auch zwei ) Klassen tiefer ansetzen.

dies Werte dürften vermutlich ca. 3 Jahre alt sein.
Gruppe Nutzungsausfall
A 23 Euro
B 29 Euro
C 35 Euro
D 38 Euro
E 43 Euro
F 50 Euro
G 59 Euro
H 65 Euro
J 79 Euro
K 119 Euro
L 175 Euro

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Gruss
Andreas TF160

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Fr 3. Jun 2016, 14:27
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Registriert: Di 4. Jan 2011, 15:22
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Das die mir den Nutzungsausfall streichen wollen können die ja probieren habe am Montag den MG ZT-T zum entfernen von Rost am Schweller abgegeben das heißt der TF ist das einzigsten Auto was mir bleibt. Der wurde aber jetzt am Dienstag beschädigt und soll ja schnell in die Werkstatt. Das heißt ich hab ja kein Auto nun muss ich mein Streetwise anmelden damit ich überhaupt was fahrbare hab. Werd mir das schriftlich vom Lackierer geben lassen.

NutzungsauStall ist billiger als Leihwagen oder Anwalt bleibt der Versicherung die Wahl. Werde mal mit 50 Euro pro Tag ansetzen.

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Fr 3. Jun 2016, 16:26
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Registriert: So 13. Jul 2014, 00:58
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Oje, was ist denn deinem schönen Renner passiert?


Sa 4. Jun 2016, 11:22
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Registriert: Di 4. Jan 2011, 15:22
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Wenn Renter vorwärts in die Parklücke fahren und zu zeitig einlecken bleibt man automatisch an dem Auto hängen. Hält aber nich an und fährt noch richtig in die Lücke ohne Anzuhalten das hat schön mir die Stoßstänge zerkratzt und Kotflügel verbogen. Es wurde längs zu Straße geparkt ich stand keine 10 Meter weg und musst zusehen und heulen. Sind jetzt 3000 Euro Schaden. Ich könnte .....

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Sa 4. Jun 2016, 15:55
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Hast wenigstens die Polizei geholt, damit der Greis von der Straße kommt?

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Sa 4. Jun 2016, 17:22
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Klar hab ich die geholt aber die wollten nur noch schnell weg.
Ich hatte letztens fast an der selben Stelle auch ein Parkunfall mit Fahrerflucht aber als Rentner hast du nur Bonus. In dem Alter da zahlst du keine Strafe und die 35 Euro noch nicht mal. Ich habs schriftlich vom Staatsanwalt ich bin echt erstaunt.
Begründung war damals das nicht davon ausgegangen wird das sowas nicht nochmal passiert aber die Versicherung hat mir anderes erzählt naja. Wenn ich mal ein Problem hab Zahl ich auch nix da hole ich die Schreiben raus und Klage dann das ich weil ich kein Rentner bin Strafen zahlen soll.

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Sa 4. Jun 2016, 18:05
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Ab 50 (und da gehör ich ja nun selber dazu) alle fünf Jahre eine theoretische und eine praktische Prüfung, ab 65 alle drei Jahre, und der Käse ist gegessen.

Wenn ich sehe, wie 95% der Rentner an abknickenden Vorfahrtstraßen falsch blinken (vom Kreisverkehren rede ich gar nicht) und dass 80% derer, die bei Regen oder Dämmerung ohne Licht durch den Wald fahren, Grauköppe sind, dann ist auch die Theorie durchaus nötig.

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Sa 4. Jun 2016, 19:44
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Bei mir waren die Sunder über 70 und 80 Jahre alt hab da keine Fragen mehr.

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Sa 4. Jun 2016, 21:08
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Naja falsch Blinken kann ja den Jüngeren nicht passieren . Die lassen es ganz bleiben , da macht man dann ja auch nix falsch. Meine Fahrzeuge wurden bisher immer von solchen Vollpfosten Onduliert die wie ein Schluck Wasser in der Karre hocken. Und was sagt uns das nun ?

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Gruß Thorsten
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So 5. Jun 2016, 13:03
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Notschlachten?

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Mo 6. Jun 2016, 10:00
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Dafür ist der Wagen einfach zu schön! Und ich denke solange es nur der Kotflügel vorn und die Stoßstange ist, kann man das noch reparieren/tauschen. Tür oder hinteres Seitenteil wäre schlimmer.


Di 7. Jun 2016, 19:11
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Joezapp hat geschrieben:
Notschlachten?


Aber wehe Mike seiner ist sicher einer der besten Coolblue die das Forum zu bieten hat....


Di 7. Jun 2016, 21:22
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
...ich hab ja eigentlich diese ondulierenden Vollpfosten gemeint. :angel:

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Di 7. Jun 2016, 22:00
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Beiträge: 79
Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Zitat:
Ab 50 (und da gehör ich ja nun selber dazu) alle fünf Jahre eine theoretische und eine praktische Prüfung, ab 65 alle drei Jahre, und der Käse ist gegessen.

Zitat:
Bei mir waren die Sunder über 70 und 80 Jahre alt hab da keine Fragen mehr.

Ganz, ganz schwere Unfälle werden durch die testosterongesteuerten Youngsters verursacht,
durch Egomanen mit Stern oder den 4 Ringen oder oder oder und keiner Zeit.
Die Teilnahme am Strassenverkehr ist doch nicht vom Alter abhängig, sondern von der körperlichen
und mentalen
Konstitution und Erfahrung.
Meine Meinung!

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Sachs Roadster 800


Di 7. Jun 2016, 22:02
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
Das Problem ist eher das ab einem gewissen Alter wenn der Körper nicht mehr so recht will auch der Altersstarrsinn einsetzt und die Einsicht schwindet....
So nach dem Motto - laufen kann ich nicht mehr aber Autofahren geht noch....
Die gefährlichsten Fahrzeuge sind Golf Plus und Co.
heute werden Autos gebaut für Leute die sonst nicht mehr rein und rauskommen würden...
Wenn das so weiter geht bauen die Autohersteller auch noch Sauerstoffgeräte, Katheter und Co ein nur das ja alle bis zum Tod Autofahren...


Di 7. Jun 2016, 22:11
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Beitrag Re: Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Unfallschaden?
ilro hat geschrieben:
Die Teilnahme am Strassenverkehr ist doch nicht vom Alter abhängig, sondern von der körperlichen und mentalen Konstitution und Erfahrung.

Exakt. Die Fahrerlaubnis wird ja auch aufgrund einer entsprechenden Fähigkeitsprüfung erteilt. Und somit ist es ja auch kein Problem, das in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Wird in anderen Ländern ja auch so gemacht.

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Di 7. Jun 2016, 22:37
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