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mal wieder nebels... 
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Registriert: Fr 26. Dez 2008, 16:41
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Beitrag mal wieder nebels...
hiho...

aaalso, ich überleg zur zeit mir nebelscheinwerfer oder alternativ tagfahrleuchten unten in die normale serien-stossstange zu machen. so....nachdem ich einiges über das thema erfahren habe komme ich zu dem schluss tagfahrleuchten gehen da nicht rein (wollte ich unten an die stossstange machen, da sowieso weit und breit kein halter anzubringen ist), da die mindesthöhe 25cm sein muss. unten an der stossstange bin ich so um die 20, geht also net. dacht...mmmmmh....und wie hoch kann man nebelscheinwerfer nach unten einbauen? weil, die untere lichtaustrittskante von den original-nebelscheinwerfer liegt ja quasi fast auf höhe der unteren stossfänger-kante, also auch so bei ca 20-22cm. hab nun aber gelesen, lt stvzo müssen die dinger AUCH min. 25cm haben - aaaaaaalso???? sind all unsere nebels nicht stvzo-konform, oder gibts da ne extra genehmigung oder was gilt hier bitte???? weiss da jemand was genaues?

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gruss an9el
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Mi 2. Dez 2009, 13:05
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Registriert: Fr 26. Dez 2008, 16:41
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
weiss hier keiner was genaueres? oder hab ich was übersehen???

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Fr 4. Dez 2009, 01:07
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
gute Fragen ^^ wüsste da auch gerne mehr zu ich versuch mich ma schlau zu fragen ;)


Fr 4. Dez 2009, 13:21
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Registriert: Fr 26. Dez 2008, 16:41
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
wenigstens einer, dens interessiert ob alle die die nebelscheinwerfer eingebaut haben, irgendwann mal nur noch löcher haben, da die einfach zu tief sind!!!! hat keiner einen schribs oder irgendwas offizielles (von mg/rover?) dass man da unten nebels stvzo-konform einbauen darf??? oder habt ihr alle eure mgs hochgepumpt bevor ihr zum tüv fahrt???

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gruss an9el
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Sa 5. Dez 2009, 14:03
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Registriert: Mi 17. Dez 2008, 23:00
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
Mein TF ist 40mm tiefergelegt, und bis jetzt hat noch keiner bei der alljährlichen Fahrzeugkontrolle nachgemessen. Die wollen nur sehen, daß sie funktionnieren.

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<< Es ist ein englisches Fahrzeug; das muss man als Besitzer erst fertigbauen ! >>
Alles original. Es ist nur die streng limitierte MG-TF xPower Trophy Sonderedition (Nr.01/01) !!!

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Sa 5. Dez 2009, 14:41
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Registriert: Do 18. Dez 2008, 08:34
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
Warum sollte man einen Schrieb über die Legalität brauchen, wenn die Dinger serienmäßig eingebaut waren? :?: Man kann es mit der Angst vor dem TÜV auch übertreiben. :angel:

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oktagonale Grüße

Jürgen


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Sa 5. Dez 2009, 14:44
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
Japp .. bei meinem Ex-A2 waren die Dinger auch nur 17cm über dem Boden und es gab auch immer wieder TÜV ohne probleme .. den TÜV Mann hat eher die Fahrwerk, Rad/Reifen/Kombi interessiert als alles andere *hust*

Aber ich hab da mal was gelesen in ner ABE von einem Tieferlegungsfw daß man sogar die Nebler stillegen musste nach dem einbau :( Nur wie Jürgen schon sagt - mann kanns auch übertreiben und da gibts wirklich schlimmere Sachen warum son Teil durch den Tüv fällt oder nicht. So lange das ganze nicht "gebastelt" aussieht sondern original wirds denke ich keinen stören :mrgreen:

Gruss, Gallex.

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Quattro bedeutet daß man erst dort steckenbleibt wo kein Abschleppwagen mehr hinkommt : )


Sa 5. Dez 2009, 15:24
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
jaja, wenns original wäre würde ich mir auch keine gedanken machen, ABER ich habe eben original keine nebels drin. problem ist, anscheinend bekommt man komplette MGF-Nebelscheinwerfer-Nachrüstsätze auch nicht mehr. nur einzelne lampen, aber ich krieg partout nicht die halter her, und ohne die kann man die nebels nicht montieren. daher kam mir die idee alternativen zu suchen und dabei stiess ich eben auf das problem der mindesthöhe für solche sachen.

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gruss an9el
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Mo 7. Dez 2009, 21:32
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
Hi,
warum gehst du nicht einmal zum TÜV und spricht mit denen, dann weist du woran du bist und es gibt im nachhinein keine Probleme,
Oft wollen die einfach nur mit einbezogen werden und dann klappt das auch, ich habe eigentlich nur gute Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise gemacht (ich habe für mein Moped 2 Zusatzblätter am Fahrzeugschein wegen der Eintragungen) und auch nette Sachen eingetragen die normalerweise nicht gehen würden.

Gruß Klaus

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Mo 7. Dez 2009, 21:45
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
Meines Wissens sind die 250mm über Fahrbahn nur für Fahrzeuge bindend,die nach STVZO zugelassen sind.
Alle MGF dürften,ab Produktionbeginn dürften eine Zulassung nach Eu Richtlinie haben.
Soweit ich informiert bin gibt es nach Eu Richtlinie keine Auflage bezüglich der Höhe über der Fahrbahn.
Am besten mal bei der zuständigen (TÜV)Prüfstelle nachfragen. ;)


Di 8. Dez 2009, 01:50
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
also...lt tüv 25cm (hab ihn selber draufgestossen....), zur sache mit der eu-richtlinie - das habe ich noch nie gehört!!! unsere autos nehmen am strassenverkehr teil, also müssen sie der stvzo entsprechen. lieg ich da falsch????

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gruss an9el
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Di 8. Dez 2009, 17:04
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
an9el hat geschrieben:
...unsere autos nehmen am strassenverkehr teil, also müssen sie der stvzo entsprechen. lieg ich da falsch????


Ja, grundsätzlich erst mal FALSCH. Ich nehme auch am Strassenverkehr teil, jedoch entspricht mein F in mehreren Punkten NICHT der StVzO...
Die StVzO ist ein deutsches "Werk", und gilt auch nur in Deutschland... Die StVzO MUß sich an die EU-Richtlinien halten, DARF aber strenger sein...
Mein F entspricht den Französischen Regeln... würde aber in Deutschland so keine Zulassung und keinen Tüv bekommen...
Trotzdem darf ich ganz legal auch in Deutschland am Strassenverkehr teilnehmen... :mrgreen:


an9el hat geschrieben:
zur sache mit der eu-richtlinie - das habe ich noch nie gehört!!!


Autos werden in Europa nach EU-Richtlinien gebaut. Da in den unterschiedlichen Ländern strengere Regeln zusätzlich gelten, gibt es abweichungen... Hier zum beispiel die Nebelscheinwerfer-regelung, die vermutlich! nicht in der EU-Richtlinie verankert ist... In der StVzO aber sehr wohl...

Fazit:
SO kam es zu der Ausnahmegenehmigung der Leuchtweitenregelung... (in manch anderen Ländern gab es diese Vorschrift damlas nicht)
und eventuell gibt es da auch etwas für die Nebelscheinwerfer... (aber das weiß ich nun nicht im Detail)...

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Gruß Marco

Mercedes Benz E220 Cabriolet , Azuritblau.Metallic , Verdeck Blau , Vollleder Blau ;
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Di 8. Dez 2009, 22:14
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
1.danke für die info
2.entschuldigung :) ich vergess immer wieder dass wir ein nicht-nur-deutsches-forum sind....ich meinte halt damit, mein auto ist in deutschland zugelassen und muss alle 2jahre zum deutschen tüv, also muss es auch der deutschen stvzo entsprechen :D

dass es im urspünglichen zustand aus einem anderen land stammt und dort natürlich andere regeln gelten ist mir eigentlich auch klar, aber irgendwann muss das auto ja auch in deutschland zum 1.mal zugelassen worden sein, und dann muss es - so dachte ich bislang - auch der deutschen stvzo entsprechen um überhaupt hier zugelassen zu werden. und die regelung der mindesthöhe bei (nebel)scheinwerfer ist schon ziemlich alt, sicher bevor unsere autos "eingedeutscht" wurden....soweit so gut. nur...für mich stellt sich dann halt irgendwo die frage woher weiss denn bitte ein polizist der mich kontrolliert dass das mit der höhe bei nebelscheinwerfern in ordnung ist??? im zweifelsfall erkennt man ja dass die nachgerüstet wurden.

vielleicht mach ich mir manchmal einfach zu viel den kopf :) aber da ich nunmal in einer werkstatt arbeite und wir jeden tag den tuev da haben hinterfrage ich sowas halt eher....vermute ich.

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gruss an9el
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Mi 9. Dez 2009, 18:54
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
an9el hat geschrieben:
vielleicht mach ich mir manchmal einfach zu viel den kopf :) aber da ich nunmal in einer werkstatt arbeite und wir jeden tag den tuev da haben hinterfrage ich sowas halt eher....vermute ich.


Ja, ich glaube du machst dir zuviel gedanken... ;)

Also wenn du den Tüv-Menschen jeden Tag vor der Nase hast, dann versteh ich nicht warum du dieses thema nicht mal mit ihm besprichst... DER sollte das nämlich genau wissen, bzw. genau in Erfahrung bringen...

Also quasi aus "erster Hand"...

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Mi 9. Dez 2009, 23:58
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
so, also hab ich. sogar mehrere tüv-prüfer inzwischen. fakt ist KEIN tüv-prüfer hat darüber unterlagen!!! lt. tüv kann ich mir diese ausnahmegenehmigung aber über die abe-nummer meines fahrzeugs bei der zugehörigen landesverwaltungsstelle (oder so) bekommen könnte. der tüv-prüfer wollte da nochmal nachfragen. und fakt ist, JEDER tüv-prüfer sagte mir, wenn das auto keine leuchtweitenregulierung hat MUSS dieses in den papieren stehen - tut es aber nicht!

soo...ende kleiner zwischenbericht. ich warte jetzt die nächsten tage ob der prüfer für mich was rauskriegt...

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Fr 11. Dez 2009, 21:24
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Beitrag Re: mal wieder nebels...
Hallo, hier erst einmal die Sachlage zu Xenon die ja hier schon fast geklärt ist.
es gibt einen TÜV Bericht bezüglich im Internet kursiernder Papiere von Hella.
hier die Aussage vom TÜV Hessen:
Vielen Dank für Ihre Information. Bisher war uns nicht bekannt, dass
hausinterne Informationen des TÜV Hessen in unlauterer Absicht im Internet
gegen Geld angeboten werden. Unsere Info K 23/01 besagt keineswegs, dass
auch heute noch Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Juli 2000) mit
Xenonlicht ohne Leuchtweitenregelung und ohne Scheinwerferreinigungsanlage
nachgerüstet werden dürfen.

Die Bestimmungen des § 50 Abs. 10 besagen, dass Fahrzeuge die ab 1. Juli
2000 mit Xenonscheinwerfern in Verkehr kommen und Fahrzeuge, die ab dem 1.
April 2000 mit Xenonscheinwerfern nachgerüstet werden, mit
Scheinwerferreinigungsanlage und mit automatischer Leuchtweitenregelung
ausgestattet sein müssen.

Ob ein Fahrzeug vor oder nach dem 1. April 2000 mit Xenonscheinwerfern
nachgerüstet wurde, lässt sich oftmals nicht sicher nachvollziehen und liese
sich nur mit "kriminalistischen" Methoden exakt recherchieren, was jedoch
nicht die Aufgabe eines TÜV ist. Aus diesem Grund haben wir mit K 23/01
unseren Mitarbeitern die Verfahrensweise, Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.
Juli 2000 und Xenonscheinwerfern aber ohne Scheinwerferreinigungsanlage
und/oder fehlender automatischer Leuchtweitenregelung, bei einer HU in jedem
Fall zu beanstanden. Die Arbeitsanweisung ist keineswegs als "TÜV-Gutachten"
zu verstehen.

Das Schreiben des KBA an die Hella KG stammt vom 25.02.1997 und beschreibt
die damas geltenden Bestimmungen, die mittlerweile nicht mehr gültig sind.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass Daten, die erst mal im Internet
eingestellt sind, nicht vollständig gelöscht werden können. Der TÜV Hessen
wird jedoch Maßnahmen ergreifen um den den Mißbrauch unserer Info
einzuschränken.


Weiterhin muss eigentlich jedes in Deutschland ab 01.01.1990 zugelassene Auto eine LWR haben,Ausnahmen: Fahrzeuge mit Niveau regulierung wenig Zuladung ansonsten muss es eine Ausnahmegenehmigung geben, sonst wären die MGF und TF hier nicht zugelassen worden.
§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich!
Die Ausnahmegenehmigung bekommt man bei der Landesregierung zur Vorlage beim TÜV wenn zb. keine COC vorhanden ist.

Gruß Klaus

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Sa 12. Dez 2009, 00:15
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